Beschluss vom 1.3.2017 / 24.10.2019
Am 01. März 2017 hat der Landtag in Hannover eine Novelle des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Die Kommunen in Niedersachsen haben nun die Möglichkeit, für den Ausbau, bzw. die grundhafte Erneuerung von Verkehrsanlagen jährlich wiederkehrende Beiträge (statt tlw. sehr hoher Einmalbeiträge, sog. Strabs) von den Grundstückseigentümern zu erheben.
Erläuterung zum Verfahren:
Bei dem Finanzierungsinstrument der wiederkehrenden Beiträge muss die Kommune zunächst Verkehrsanlagen zu einer Abrechnungseinheit zusammenfassen. Anschließend muss sie festlegen, welche Straßenausbaumaßnahmen sie im Beitragserhebungsjahr in diesem Abrechnungsgebiet durchführen will und hierfür die Investitionskosten prognostizieren.
Der Anteil der Investitionskosten, der den Grundstückseigentümern des Abrechnungsgebietes zuzuordnen ist, wird dann auf diese umgelegt.
Ob sie vom Instrument der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge Gebrauch machen wollen, entscheiden die Gemeinden selbst.
Das Kommunalabgabengesetz gibt ihnen zukünftig insoweit eine zusätzliche Möglichkeit, über die Form der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (sog. Strabs) vor Ort zu entscheiden.
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Am 24. Oktober 2019 hat der Landtag in Hannover das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze und zur Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen beschlossen.
Wir beraten Sie gern zu den damit verbundenen Änderungen der „Beiträge für Verkehrsanlagen“.